Leistungen im Detail
Krankenversicherung (PROTRIP S, M und L)
Erstattungsfähig sind im Ausland entstehende Aufwendungen für:
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ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Röntgendiagnostik.
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Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate sowie kosmetische Präparate.
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ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden und der ärztlichen Behandlung der Unfallfolgen dienen.
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schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz (Prothesen) in einfacher Ausfertigung. Außerdem sind erstattungsfähig die Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz in einfacher Ausfertigung. Die Erstattungsleistung hierfür ist auf 2.000 € für die gesamte Versicherungsdauer begrenzt.
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stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
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den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
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im Todesfall entstehende Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person jeweils bis zu 10.000 €.
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medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn am Aufenthaltsort in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht möglich ist und deshalb eine weitere Gesundheitsschädigung befürchtet werden muss, oder wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde.
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nach Eintritt des Versicherungsfalles entstehenden Kosten der Reise des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades an den Aufenthaltsort der versicherten Person im Ausland, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen voraussichtlich übersteigen wird, bis zu 500 €.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Unfallversicherung (PROTRIP M, L und Z)
Die Unfallversicherung von PROTRIP umfasst folgenden Versicherungsschutz:
| Versicherungssummen der Unfallversicherung (€) | M / L / Z |
| Kapitalzahlung bei Unfalltod | 5.000 |
| Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität | 105.000 |
| Invaliditätssumme | 30.000 |
| Progression in Prozent | 350 |
| Bergungskosten | 3.000 |
| Kosmetische Operationen | 3.000 |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Privathaftpflichtversicherung (PROTRIP M, L und Z)
In die Tarifvarianten PROTRIP M, L und Z ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.
Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Au-pairs sind in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen und im Rahmen der spezifischen Au-pair-Tätigkeit haftpflichtversichert. Dieser Schutz gilt auch für Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben.
Kfz-Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
| Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung (€) | M / L / Z |
| Personen- und Sachschäden | 1.000.000 |
| Schaden am unbeweglichen Eigentum einer Gastfamilie* | 1.000.000 |
| Mietsachschäden | 100.000 |
* Selbstbehalt 250 € (Schäden am beweglichen Eigentum der Gastfamilie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen)
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Reisegepäckvsersicherung (PROTRIP L und Z)
Das gesamte Reisegepäck und Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt.
| Versicherungssummen der Reisegepäckversicherung (€) | L / Z |
| Reisegepäck allgemein | 2.500 |
| Wertsachen | 1.250 |
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


