Was Sie beachten sollten, wenn Sie als Au-pair ins Ausland gehen möchten.
Ohne Au-pair-Versicherung sollten Sie nicht ins Ausland reisen. In einigen Zielländern – beispielsweise in Deutschland – kümmert sich die Gastfamilie um die Versicherung und bezahlt diese auch. In anderen Ländern müssen Sie sich selbst um Ihre Versicherung kümmern. Wenn Ihnen Freunde oder Ihre Au-pair-Agentur eine Versicherung empfehlen, prüfen Sie bitte, ob diese Versicherung Ihren Ansprüchen genügt. Gern können Sie uns fragen. Wir beraten Sie unabhängig und objektiv.
Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Schließen Sie die Versicherung daher rechtzeitig ab. Verschiebt sich der Reisezeitraum später, können Sie den Versicherungszeitraum ändern lassen. Eine E-Mail vor dem geplanten Ausreisetag genügt. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Ausreisedatum, benötigen wir einen Nachweis (Passkopie oder Ticket) von Ihnen.
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Verhalten im Schadensfall nachlesen. PROTRIP gilt für den von Ihnen angegebenen Geltungsbereich (weltweit ohne USA und Kanada, weltweit mit USA und Kanada). Bei einem Heimaturlaub mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen pro Versicherungsjahr besteht auch Schutz für Unfälle und Notfallbehandlungen in Ihrem Heimatland.
Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, um gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland vorlegen zu können.
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