Was Sie beachten sollten, wenn Sie als Student für einige Zeit ins Ausland gehen.
In vielen Ländern der Welt gibt es Vorschriften, wie Sie sich als Student versichern müssen. Gehen Sie über ein Programm – wie beispielsweise Erasmus-Plus – ins Ausland, ist der Versicherungsschutz schon über das Programm gegeben. Beabsichtigen Sie in den USA oder in Kanada zu studieren, müssen Sie wissen, dass viele Universitäten den Abschluss einer Krankenversicherung über die Universität fordern. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer zukünftigen Universität, wie Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes versichern sollten. Auf keinen Fall sollten Sie ohne eine passende Auslandsversicherung ins Ausland reisen.
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Die Versicherungsangebote vieler Programme und Universitäten sind geeignet und Sie brauchen nichts weiter zu tun. Manchmal ist der Versicherungsschutz allerdings nicht so, wie man das aus dem Heimatland gewohnt ist. Deswegen sollten Sie sich vor der Ausreise Zeit nehmen und die angebotene Versicherung prüfen. Manchmal kann es sinnvoll sein, PROTRIP zusätzlich zu einer Pflichtversicherung abzuschließen. Hier sind einige Fragen, die Sie klären sollten:
Entspricht die Versicherung Ihren Vorstellungen, entscheiden Sie sich dafür. Sind Sie unsicher oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie unabhängig und objektiv.
Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Schließen Sie die Versicherung daher rechtzeitig ab. Verschiebt sich der Reisezeitraum später, können Sie den Versicherungszeitraum ändern lassen. Eine E-Mail vor dem geplanten Ausreisetag genügt. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Ausreisedatum, benötigen wir einen Nachweis (Passkopie oder Ticket) von Ihnen.
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Verhalten im Schadensfall nachlesen. PROTRIP gilt für den von Ihnen angegebenen Geltungsbereich (weltweit ohne USA und Kanada, weltweit mit USA und Kanada). Bei einem Heimaturlaub mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen pro Versicherungsjahr besteht auch Schutz für Unfälle und Notfallbehandlungen in Ihrem Heimatland.
Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, um gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland vorlegen zu können.