Die Haftpflichtversicherung regelt finanzielle Ansprüche, die Sie durch fehlerhaftes Verhalten verursachen. Versichert sind - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - die Gefahren des täglichen Lebens. Neben den Ansprüchen Dritter sind auch als Au-pair verursachte Personenschäden an der Gastfamilie und anderen in deren Haushalt lebenden Personen bis zur Höchstsumme mitversichert. Ebenfalls versichert sind außerdem Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie.
Bitte teilen Sie uns Haftpflichtschäden umgehend mit.
Die Meldung aller Haftpflichtschäden erfolgt über:
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