Leistungen im Überblick

PROTRIP ist entweder als reine Auslandskrankenversicherung oder als Versicherungskombination, bestehend aus Auslandskranken-, Privathaftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck- und Assistanceversicherung, abschließbar.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die in PROTRIP enthaltenen Leistungen.

PROTRIP
Auslandskrankenversicherung
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen
Schmerzstillende Zahnbehandlung sowie einfache Reparaturen von Zahnersatz
Unfallbedingter Zahnersatz 80 % bis 2.500 €
Erstfeststellung psychischer Leiden bis 2.000 €
Ärztlich verordnete Krankentransporte
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ohne Summenbegrenzung
90 Tage Nachleistung bei Verlängerung des Auslandsaufenthaltes aus medizinischen Gründen
Reisekostenzuschuss an Angehörige bei stationärem Aufenthalt der versicherten Person über 14 Tage Dauer bis zu 500 €
Bestattungskosten im Ausland bis 30.000 € oder Kosten der Überführung an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person bis 30.000 €
Vorerkrankungen, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war
Schutz im Heimatland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthalts
Weltweiter Versicherungsschutz auch in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde
Haftpflichtversicherung - sofern vereinbart -
Privathaftpflichtversicherung inklusive „Berufs“-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen und/oder Sachschäden bis
5.000.000 €
Praktikumshaftpflicht: Versicherungsschutz während eines Praktikums im Rahmen eines Auslandsstudiums oder eines Erasmus-Plus-Programms bis
5.000.000 €
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Schäden am Eigentum der Gastfamilie
Mietsachschäden mitversichert bis
1.000.000 €*
Gelegentliches Hüten von fremden Hunden, sofern gefälligkeitshalber
Gelegentlicher Gebrauch fremder Boote mit Motor bis 55 KW/75 PS
Gebrauch von Kraftfahrzeugen bis 6 km/h (z.B. Krankenfahrstühle, Kinderfahrzeuge)
Gebrauch von Anhängern, soweit keine Versicherungspflicht besteht und sie nicht mit einem Kraftfahrzeug verbunden sind
Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte)
Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne Versicherungspflicht auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
Kaution bei Schäden im Ausland bis
25.000 €*
Schlüsselverlustrisiko (fremder privater und beruflicher Schlüssel) bis
30.000 €*
Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung bis
10.000 €*
Forderungsausfälle
Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung bis
1.000.000 €*
Höchstersatzleistung bei Namens- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen bis
200.000 €*
Unfallversicherung - sofern vereinbart -
Kapitalzahlung bei Unfalltod
10.000 €
Invaliditätssumme
30.000 €
Invaliditätsstaffel
350 %
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität
105.000 €
Bergungskosten
25.000 €
Unfallbedingte kosmetische Operationen
10.000 €
Reisegepäckversicherung - sofern vereinbart -
Versicherungssumme
2.000 €
Selbstbehalt bei Reisegepäckschäden pro Schadensfall
50 €
Bei verspätetem Reisegepäck werden für nachgewiesene, notwendige Ersatzkäufe maximal 10% der Versicherungssumme erstattet.
Mitversichert sind Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen, jeweils mit Zubehör. Hierfür ist die Ersatzpflicht je Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme.
Assistanceversicherung - sofern vereinbart -
Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
Hilfe bei Verlust von Dokumenten
Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen
Heimreise im Notfall
Anreise Vertrauensperson im Notfall pro Schadensfall bis zu einem Betrag von max.
4.000 €

* Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme

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