Informationen für Programmteilnehmer

Was Sie beachten sollten, wenn Sie mit einer Organisation ins Ausland möchten: als Sprach-, Highschool- oder Austauschschüler, als Praktikant, Work-and-Travel-Teilnehmer oder Freiwilliger.

Versicherungsschutz gehört ins Gepäck

In manchen Programmen ist eine Auslandsversicherung bereits im Programmpreis enthalten. Manchmal empfiehlt die Organisation eine bestimmte Versicherung und manchmal müssen Sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Auf keinen Fall sollten Sie ohne eine passende Auslandsversicherung ins Ausland reisen.

Versicherungsschutz prüfen

Die Versicherungsangebote vieler Organisationen sind geeignet. Gerade Organisationen, die sehr um das Wohl ihrer Teilnehmer besorgt sind, arbeiten meist mit einem Anbieter für Versicherungen zusammen und haben ein gutes, genau auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnittenes Angebot. Trotzdem sollten Sie sich Zeit nehmen und die angebotene Versicherung prüfen. Hier sind einige Fragen, die Sie klären sollten:

  • Entspricht die Versicherung den Anforderungen des Ziellandes?
  • Sind die Leistungen der Krankenversicherung ausreichend?
  • Besteht Schutz bei Unterbrechung Ihrer Tätigkeit, beispielsweise für einen Urlaub?
  • Leistet die Versicherung auch bei Sportunfällen?
  • Sind Unfälle bei gefährlichen Aktivitäten wie Rafting, Skifahren oder Bungee-Springen versichert (falls Sie so etwas tun möchten)?

Entspricht die Versicherung Ihren Vorstellungen, entscheiden Sie sich dafür. Sind Sie unsicher oder haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie unabhängig und objektiv.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Schließen Sie die Versicherung daher rechtzeitig ab. Verschiebt sich der Reisezeitraum später, können Sie den Versicherungszeitraum ändern lassen. Eine E-Mail vor dem geplanten Ausreisetag genügt. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Ausreisedatum, benötigen wir einen Nachweis (Passkopie oder Ticket) von Ihnen.

Während des Auslandsaufenthaltes

Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Verhalten im Schadensfall nachlesen. PROTRIP gilt für den von Ihnen angegebenen Geltungsbereich (weltweit ohne USA und Kanada, weltweit mit USA und Kanada). Bei einem Heimaturlaub mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen pro Versicherungsjahr besteht auch Schutz für Unfälle und Notfallbehandlungen in Ihrem Heimatland.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, um gegebenenfalls einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland vorlegen zu können.

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Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

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